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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung
Unsere Angebote, Lieferungen und sonstige Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Bedingungen gelten für sämtliche mit der Auftragsdurchführung verbunden Folgegeschäfte wie Ersatzlieferungen, sowie für die weiteren Geschäftsverbindungen. Selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine abweichenden Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit ausdrücklich widersprochen.

2. Vertragsschluss
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Auftragsannahme vorbehalten. Der Kunde hat nach Vertragsunterzeichnung ab dem Vertragsdatum ein vierzehntätiges Rücktrittsrecht. Danach gilt der Vertrag als abgeschlossen, wenn wir die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes bestätigen oder die Lieferung ausgeführt wird.

3. Preise
a) Maßgeblich sind unsere Preise, wie sie in einem verbindlichen Angebot oder einer Auftragsbestätigung oder falls derartiges nicht gegeben ist, in unserer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste ausgewiesen sind. Unsere Preise verstehen sich ab dem Auslieferungstag inklusive gesetzlichen Mehrwertsteuer.
b) Die Kosten für Verpackung, Transport, Zölle und sonstige behördlichen Angaben und Gebühren trägt der Kunde. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald wir die Ware den zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben haben.
c) Wir behalten uns vor, bei aus dem Ausland bezogenen Waren, Währungsdifferenzen zwischen Bestellzeitpunkt und Lieferzeitpunkt gesondert in Rechnung zu stellen.

4. Vertragsdurchführung
a) Wir sind berechtigt, Bestellungen in Teillieferungen auszuführen. Sofern wir aufgrund von Gesetzen, Verordnungen oder behördlichen Vorschriften verpflichtet sind, Transport-, Um- oder Verkaufsverpackungen zurückzunehmen, übernimmt der Kunde die damit verbundenen Kosten. Der Kunde ist verpflichtet, vereinbarte Lieferungen abzunehmen. Die Abnahmepflicht ist eine Hauptpflicht des Kunden. Kommt der Kunde mit der Abnahme der Ware in Verzug, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
b) Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Eine Lieferfrist beginnt mit Vertragsabschluß.
c) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und auf Grund von anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die Lieferung wesentlich erschweren oder diese unmöglich machen und nicht von uns zu vertreten sind (hierzu zählen insbesondere behördliche Anordnungen und Eingriffe, Nichterteilung von Ein-, Durch- und Ausfuhrgenehmigungen, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Handelsembargo Verzögerungen in der Anlieferung von Roh- und Baustoffen, Streiks, Aussperrung und sonstige Betriebsstörungen jeder Art, Sabotage, Naturereignisse, Energieversorgungsstörungen) berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. Einer angemessenen Nachfrist zu verlängern. Überschreiten die Verzögerungen den Zeitraum von 3 Wochen, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, bei endgültiger Unmöglichkeit aus vorgenannten Gründen werden wir von der Verpflichtung zur Leistung frei.
d) Eine vereinbarte oder gesetzte Frist ist eingehalten, wenn wir die betreffende Ware innerhalb der Frist zur Abholung bereitstellen. Im Falle eines vereinbarten Versendungsgeschäftes versandbereit stellen oder die von uns zu erbringenden sonstigen Leistungen anbieten.
e) Sind wir mit einer Hauptleistungspflicht im Verzug, kann der Kunde erst nach fruchtlosem Ablauf einer schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist, die mindestens 10 Werktage ab Zugang der Nachfristsetzung betragen muss, insoweit vom Vertrag zurückzutreten, als wir diesen bis zum Ablauf der Nachtfrist nicht erfüllt haben oder gemäß den nachfolgenden Bestimmungen Schadenersatz zu verlangen. Die Ausübung derartiger Geschäfte bedarf der Schriftform.
f) Steht uns ein Schadenersatzanspruch wegen Nichterfüllung des Vertrages durch den Kunden zu, insbesondere bei Nichtabnahme der Ware, so können wir vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens eine Schadenersatzpauschale in Höhe von 25% des Rechnungsbetrages fordern. Der Kunde ist zum Nachweis eines geringeren Schadens Berechtigt. Steht dem Kunden ein Schadenersatzanspruch zu, so beträgt dieser 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung bzw. Leistung. Darüber Hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn der Verzug beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

5. Zahlungsbedingungen
a) Unsere Rechnungen sind sofort zahlbar ohne Abzug von Skonto. Wir sind berechtigt, die Entgegennahme von Schecks oder anderer nicht barer Zahlungsmittel abzulehnen. Spesen und Kosten sowie die Gefahr für die rechtzeitige Vorlegung von Protesterhebungen gehen voll zu Lasten des Kunden. Eine Gewähr für die Vorlage und den Protest Übernehmen wir nicht. Zahlungen in fremder Währung werden gemäß Bankabrechnung gutgeschrieben.
b) Ab Eintritt des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Mahngebühren in Höhe 10,-Euro je Mahnung in Rechnung zu stellen. Verzugszinsen werden vorbehaltlich eines höheren Nachweises mit 5% über dem Basiszinssatzes der Europäischen Zentralbank berechnet. Unsere sonstigen Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
c) Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere bei Nichteinlösung von Schecks, bei Zahlungsverzug oder bei fruchtlosen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, auch soweit sie von dritter Seite durchgeführt werden, alle ausstehenden Forderungen einschließlich der Wechselverbindlichkeiten ohne Rücksicht auf vereinbarte Zahlungstermine sofort fällig zu stellen und bezüglich sämtlicher Verträge Vorauszahlung oder Sicherheitszahlung zu verlangen, sowie die noch auszuführenden Lieferungen und Leistungen bis zur Begleichung aller ausstehenden Rechnungen zurückzustellen.
d) Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen oder abgetretenen Ansprüchen Dritter gegen uns aufzurechnen, sowie dies von uns bestritten wird oder nicht rechtskräftig festgestellte ist. Bei zweiseitigen Handelsgeschäften ist das Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen, im Übrigen ist es ausgeschlossen, sofern der Gegenanspruch nicht aus demselben Vertragsverhältnis rührt.

6. Eigentumsvorbehalt
a) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, Schadenersatzansprüchen, Finanzierungen und Einlösungen
von Schecks, Eigentum der Firma Rainer Beck GmbH – CRYSTAL WATER SYSTEM – Sedanstr. 6 – 81667 München – Deutschland.
b) Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen der Vertriebsfirma in eine laufende Rechnung gehen, der Saldo gezogen und anerkannt wird.

7. Gewährleistung
Hinsichtlich der Gewährleistungspflicht auf neu hergestellte Sachen und Leistungen wird eine Garantie für 3 Jahre gewährt. Verkauf der Kunde die von uns gelieferten Gegenstände an Dritte, ist es ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und / oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen. Der Kunde hat unsere Lieferungen und Leistungen, wenn die Ablieferung an ihn oder an dem von ihm bestimmten Dritten erfolgt ist, unverzüglich nach Ablieferung mit der unter den gegebenen Umständen zumutbaren Sorgfalt und Gründlichkeit auf ihre Vertragsmäßigkeit zu prüfen. Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel aus von uns erbrachten Lieferungen und Leistungen, neu hergestellter Sachen, sind ausgeschlossen, wenn diese nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von einer Woche nach Erhalt der Lieferung oder Leistung, oder im Fall des späteren Auftretens des offensichtlichen Mangels innerhalb einer Woche ab diesem Zeitpunkt eingehend bei uns schriftlich geltend gemacht werden. Danach gilt diese als mängelfrei angenommen. Ist der Kunde Kaufmann, gelten ferner die gesetzlichen der §§ 373/378 HGB, insbesondere die unverzügliche Untersuchungs- und Rügepflicht. Die Beanstandung einer Lieferung berechtigt nicht zur Ablehnung weiterer Lieferungen aus denselben und anderen Verträgen. Wir übernehmen keine Gewährleistung für Mängel infolge unsachgemäßer Behandlung oder Lagerung, unrichtigem Gebrauch, Verwendung von ungeeignetem Zubehör, unsachgemäßer Veränderung oder Eingriffen in den Gegenstand oder infolge höherer Gewalt oder Überanspruchung mechanischer Teile entstanden sind. Handelsübliche oder geringe technische nicht vermeidbare Abweichungen oder geringfügige Änderungen der Ausrüstung, Farbe, Maße, Qualität oder Design sind soweit zumutbar hinzunehmen.

8. Haftung
Schadenersatzansprüche gegen uns gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Ansprüche wegen nicht ordnungsgemäßer Vertragserfüllung, aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen wegen sonstiger Vertragsverletzungen und unerlaubter Handlungen etc. sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen von uns oder unseren gesetzlichen Vertreten verursacht wurde. Schadenersatzansprüche des Kunden nach §§ 463/480 Abs.2. § 635 BGB wegen fehlens zugesicherter Eigenschaften wegen Leistungsverzuges oder zu vertretender Unmöglichkeit, wegen gesetzlich zwingender Produkthaftung nach § 823 bzw. einem Produkthaftungsgesetz sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Kardinalpflichten bleiben unberührt und werden durch die Regel in ziffer1 nicht eingeschränkt. Gleiches gilt, wenn wir aufgrund zwingender gesetzlicher Regelung die Haftung von uns bzw. unseren gesetzlichen Vertretern auch bei einfacher Fahrlässigkeit nicht ausschließen können.

9. Sonstiges
a) Für Verträge mit Vollkaufleuten wird als Erfüllungsort für die Vertragspflichten des Kunden, insbesondere für die Zahlung München vereinbart.
b) Als Gerichtstand ist München vereinbart, wenn der Kunde Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluß seinen Wohn sitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind jedoch berechtigt auch am ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Kunden zu klagen. Dieses gilt auch für Urkunden und Scheckprozesse. Gerichtsstand gemäß Artikel 17,18 EuGVÜ ist München.
c) Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Anschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf (CiSG)
d) Wir sind berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbedingungen erhaltenen Daten und Informationen nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes und sonstiger gesetzlicher Bestimmungen zu speichern und zu verwerten.
e) Wir weisen darauf hin, dass die Ausfuhr der umseitig aufgeführten Waren den Bestimmungen des Außenwirtschaftsgesetzes AWG bzw. der Ausfuhrliste unterliegenden Produkten von uns US Amerikanischen Herstellern unterliegen zusätzlichen US-RE-Export- Bestimmungen.
f) Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Das gilt auch für eventuell ergänzungsbedürftige Lücken.

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